Kosten
Familienmediationen über Scheidung, Trennung, Obsorge, Unterhalt, Kontaktregelung etc. werden von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (Bundeskanzleramt) gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen und der Anzahl der Kinder.
Wir geben Ihnen gerne unverbindlich Auskunft über die aktuellen Honorarsätze bzw. den zu bezahlenden Selbstbehalt.
Die Förderung wird für maximal 12 Stunden gewährt, wobei es üblicherweise nicht notwendig ist, diesen Rahmen auszuschöpfen.
Wir übernehmen für Sie die Antragstellung, Abwicklung und Abrechnung.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein E-Mail, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
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A-6410 Telfs Bahnhofstraße 5 |
Dr. Müller, LL.M +43 676 633 95 94 Ing. Mag. Mair +43 699 1229 2821 |
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